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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für digitale Out-of-Home Stellenanzeigen der

Campus Channel GmbH

FN 601520 p

Ahornweg 1027

8962 Gröbming
info@campus-channel.at

  1. Geltung, Vertragsabschluss
    1.1 Die Campus Channel GmbH, FN 601520 p ("CC") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen CC und ihren Kunden für die Durchführung von Stellenankündigungen auf klassischen oder digitalen Werbeflächen (insbesondere Bildschirmen) im privaten und öffentlichen Raum (insbesondere in Schulen). Nach Wahl des Kunden können offene Lehrstellen, Praktikumsstellen, sonstige Ausbildungsplätze oder generell Jobmöglichkeiten angekündigt werden. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

    1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von CC in Textform bestätigt werden.

    1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von CC, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und in Textform anderes vereinbart wird. CC widerspricht hiermit ausdrücklich den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden. Eines weiteren Widerspruchs gegen allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden durch CC bedarf es nicht.

    ​1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt auch für die angemessene Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Widerspricht der Kunde fristgerecht binnen 14 Tagen, ist CC berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

    ​1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

    1.6 ​Die Angebote von CC sind freibleibend und unverbindlich.
     

  2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
    2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen CC und dem Kunden und diesen AGB. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Bestätigung durch CC in Textform. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.

    2.2 ​Aufträge werden nur in Textform (E-Mail genügt) oder über ein allenfalls von CC bereitgestelltes Onlinetool entgegengenommen. Die Annahme von Aufträgen erfolgt durch Auftragsbestätigung von CC in Textform. Mündliche Aufträge, die nicht von CC in Textform bestätigt werden, haben keine Gültigkeit.

    ​2.3 Von CC werden Stellenankündigungen auf Werbeflächen nur in Form von entweder Videos ohne Ton, Bewegtbildern ohne Ton oder normale Bilder ohne Ton (der "Content") präsentiert. Der Kunde wird CC den Content zeitgerecht, vollständig und in üblicher elektronischer Form oder auf einem üblichen elektronischen Datenträger übermitteln. CC wirkt grundsätzlich in keiner Weise an der Erstellung des Contents mit. Eine Mitwirkung von CC bei der Erstellung des Contents erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Bezahlung. Der Kunde wird CC auch von allen Umständen informieren und alle sonstigen Unterlagen bereitstellen, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind.

    ​2.4 Ein Wechsel des Contents durch den Kunden ist laufend möglich, wobei der Content jedoch mindestens eine Woche vor dem beabsichtigten Wechsel vom Kunden an CC übermittelt werden muss.

    2.5 ​Die Präsentierung des Contents erfolgt während der Vertragslaufzeit zu den Öffnungszeiten des jeweils vereinbarten Standorts der Werbefläche. Sofern der Content gemäß Vereinbarung an einem Standort in einer Schule präsentiert werden soll, erfolgt die Präsentierung daher an Schultagen (Montag bis Freitag, ausgenommen schulfreie Tage wie Ferien und Feiertage) zu den gewöhnlichen Schulöffnungszeiten (in der Regel von ca. 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr).

    2.6 CC ist nach freiem Ermessen berechtigt, den Auftrag selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen oder Teilen davon sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
     

  3. Verantwortung für Content
    3.1 Der Kunde ist verpflichtet, den für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Content auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte, Datenschutzrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass der Content frei von Rechten Dritter ist und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden kann. Für die Zwecke der Vertragserfüllung räumt der Kunde CC eine Lizenz zur Nutzung des Contents ein.

    3.2 Der CC vom Kunden zur Verfügung gestellte Content darf nicht den guten Sitten (z.B. pornografische oder sexistische Werbung) widersprechen, gegen das Verbotsgesetz verstoßen oder diskriminierende Inhalte im Sinne einer Ungleichbehandlung des Menschen wegen bestimmter Merkmale, insbesondere im Hinblick auf das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die ethnische Herkunft, die Rasse, Religion und Weltanschauung als Unterscheidungsmerkmale enthalten und auch sonst nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Content darf außerdem nicht geeignet sein, das Ansehen, die öffentliche Wahrnehmung oder die Leistungsqualität von CC zu beeinträchtigen.

    3.3 ​Dem Kunden ist bekannt, dass in Schulen kommerzielle Werbung untersagt ist (vgl. § 46 Abs 3 SchUG). Insbesondere darf in Schulen in keiner Weise für Produkte oder Dienstleistungen des Kunden geworben werden. CC weist den Kunden in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Rundschreiben Nr. 14/2016 des Bundesministeriums für Bildung hin.

    3.4 ​Der Kunde verpflichtet sich, den Content regelmäßig dahingehend zu kontrollieren, dass er den Verpflichtungen gemäß diesem Punkt 3 entspricht. Der Kunde wird CC umgehend informieren, falls er feststellt, dass der Content nicht den Verpflichtungen gemäß diesem Punkt 3 entspricht. In keinem Fall ist CC selbst verpflichtet, den Content auf eine Einhaltung dieses Punktes 3 zu prüfen.

    3.5 ​Im Falle des Verstoßes gegen die Bestimmungen gemäß diesem Punkt 3 ist CC berechtigt, die Darstellung des Contents auf den vereinbarten Werbeflächen bei fortgesetzter Entgeltpflicht des Kunden abzulehnen, umgehend aus dem Verkehr zu ziehen und/oder einen bereits bestehenden Vertrag jederzeit fristlos beenden.

    3.6 ​Der Kunde ist allein für den Content sowie die Beachtung behördlicher Vorschriften und sonstiger Rechtsvorschriften in Bezug auf den Content verantwortlich. Der Kunde gewährleistet, dass der Content nicht gegen geltendes Recht und den Verpflichtungen des Kunden aus diesem Punkt 3 verstößt. Der Kunde hält CC dafür schad- und klaglos und übernimmt auch die Kosten einer allfällig erforderlichen rechtsfreundlichen Vertretung von CC. Dies gilt insbesondere, wenn CC wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen wird. Der Kunde hat CC sämtliche Nachteile zu ersetzen, die CC durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, CC bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt CC hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
     

  4. Wegfall des Standorts bzw. Ablehnung des Contents
    4.1 Die Standorte der Werbeflächen, auf welchen der Content präsentiert wird, ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen CC und den Kunden. Diese Standorte werden von CC auf Basis von gesonderten Vereinbarungen genutzt, welche mit den Verfügungsberechtigten über diese Standorte abgeschlossenen werden.

    4.2 ​Sollte der oder die Verfügungsberechtigte(n) über den Standort oder eine zuständige Behörde, aus welchen Gründen auch immer, die Anbringung/Ausspielung des Contents ablehnen, dessen Entfernung verlangen (insbesondere aufgrund eines Verstoßes gegen Punkt 3) oder die Vertragsbeziehung mit CC über die Standortnutzung nachweislich beenden, so kann der Vertrag zwischen CC und dem Kunden in Bezug auf den betreffenden Standort oder den betreffenden Content nicht erfüllt werden. Sofern sich CC und der Kunde sodann nicht einvernehmlich auf eine Änderung des Standorts und/oder des Contents (je nachdem) einigen, kann der Vertrag zwischen CC und dem Kunden von beiden Parteien in Bezug auf den betreffenden Standort ohne Einhaltung von Kündigungsfristen aus wichtigem Grund (teilweise) beendet werden. Die Abrechnung erfolgt unter Berücksichtigung der bis zum Beendigungstag bereits erbrachten Leistungen aliquot. Die Bestimmungen des Punktes 3 bleiben unberührt.

    4.3 ​Dem Kunden stehen aus diesem Titel keinerlei Ersatzansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche zu. Das diesbezügliche Auftragsverhältnis erlischt.

    4.4 ​Es besteht daher das von CC nicht beherrschbare Risiko, dass Werbeanzeigen über den Content grundlos entfernt oder abgelehnt werden. CC kann daher nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Präsentierung des Contents jederzeit wie vereinbart abrufbar ist.
     

  5. Vertragslaufzeit
    5.1 Verträge zwischen CC und den Kunden werden grundsätzlich auf befristete Dauer abgeschlossen. Die Vertragsdauer richtet sich nach der Vereinbarung zwischen CC und dem Kunden, wobei von CC in der Regel bestimmte Packages angeboten werden (z.B. die Präsentierung des Contents auf Werbeflächen in Schulen für eine bestimmte Anzahl an Schultagen oder – wochen).

    5.2 Während der Vertragsdauer kann der Vertrag von keiner Partei ordentliche (d.h. ohne wichtigen Grund) gekündigt werden. Mit Ablauf der Vertragsdauer endet der Vertrag automatisch, sofern sich die Parteien nicht vorab auf eine Vertragsverlängerung einigen.

    5.3 ​Das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund zu lösen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für eine derartige außerordentliche Kündigung durch CC liegt insbesondere vor, wenn

    (i) der Kunde trotz Mahnung und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt;

    (ii) der Kunde nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen oder seine Geschäftstätigkeit vollständig (oder im Wesentlichen vollständig) einstellt;

    (iii) der Kunde gegen eine wesentliche vertragliche Verpflichtung (wie insbesondere Punkt 3) verstößt;

    (iv) ein Fall des Punktes 4 eintritt (Wegfall des Standorts bzw. Ablehnung des Contents);

    (v)die Ausführung der Leistung aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen verzögert wird;

    5.4 Die Kündigung aus wichtigem Grund muss in Textform erfolgen.

    5.5 ​Sofern die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund vom Kunden verursacht wurde, wird die noch aushaftende Vertragssumme bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit Auflösung des Vertrages sofort zur Zahlung fällig (sofern diese noch nicht vorab geleistet wurde).

    5.6 ​An CC übergebene Daten (insbesondere der Content) müssen von CC nur für die Dauer des konkreten Auftrags aufbewahrt werden. CC ist nicht verpflichtet, diese Daten an den Auftraggeber zu retournieren.
     

  6. Vergütung, Zahlungsbedingungen
    6.1 Die Preise für die Leistungen von CC richten sich nach der konkreten Vereinbarung mit dem Kunden. Sofern nicht anders festgelegt, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Skonto wird ausgeschlossen. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preise ohne allenfalls zusätzlich anfallende Umsatzsteuer und Werbeabgabe.

    6.2 CC ist berechtigt, Rechnungen unmittelbar nach Vertragsabschluss auszustellen (d.h. im Voraus vor der Leistungserbringung).

    ​6.3 Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist CC berechtigt, (i) Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verlangen und (ii) die Leistungen von CC auszusetzen, bis alle ausstehenden Forderungen von CC (einschließlich der Forderungen nach Verzugszinsen) vom Kunden erfüllt sind. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, CC die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest EUR 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

    6.4 ​Im Falle einer Vereinbarung von fortlaufender Preise gilt eine Wertsicherung (für die noch nicht bezahlte und abgerechnete Vertragsdauer) als vereinbart. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die Indexzahl des Monats des Vertragsabschlusses. Die Preise verändern sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert. Die Indexanpassung ist einmal halbjährlich möglich (d.h. erstmals für die Vertragslaufzeit ab 6 Monate nach Vertragsabschluss). Die für die Neuberechnung herangezogene Indexzahl stellt die Ausgangsbasis für die jeweils nachfolgende Berechnung dar. Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren. Erfolgt die Geltendmachung der Erhöhung aufgrund der Wertsicherung durch CC über einen längeren Zeitraum nicht, so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung vor.

    6.5 ​Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von CC aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von CC schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
     

  7. Erhobene und gespeicherte personenbezogene Daten
    Jede Partei ist verpflichtet die anwendbaren Datenschutzgesetze in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuhalten.
     

  8. Gewährleistung
    8.1 CC leistet lediglich für den vereinbarten Leistungsumfang (siehe Punkt 2) Gewähr.

    8.2 ​CC leistet keine Gewähr für die Marktgängigkeit und die Eignung der Services von CC für einen bestimmten Zweck. Schätzungen, Prognosen, oder ähnliche Maßnahmen über die Wirkung der Services von CC, unabhängig davon, ob diese in diesen AGBs, in Angeboten, in Präsentationen, in persönlichen Treffen, oder auf eine andere Weise offengelegt wurden, werden jedenfalls nicht von CC zugesagt. CC haftet daher keinesfalls für eine bestimmte wirtschaftliche Entwicklung, einen bestimmten Werbeerfolg, Ertragskraft, Anzahl an akquirierten Mitarbeiterinnen und/oder Werthaltigkeit bei der Nutzung der Services.

    ​8.3 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass einzelne Werbeflächen gelegentlich nicht verfügbar sein können, weil Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder eine Aktivierung der Werbeflächen aufgrund von technischen Ausfällen oder Umständen an den Werbestandorten nicht möglich ist (spezielle Schulveranstaltungen, etc.). Eine Nichtverfügbarkeit von weniger als einen Tag berechtigt den Kunden nicht zu Ansprüchen gegenüber CC. Ab einer Nichtverfügbarkeit von einem Tag am Stück erhält der Kunde nach Wahl von CC aliquot den Preis für diesen Tag rückvergütet oder eine Gutschrift. Ab einer Nichtverfügbarkeit von mehr als zehn Tagen kann der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund gemäß Punkt 5 kündigen. Klarstellend zählen nur solche Tage als nichtverfügbar, an welchen üblicherweise Content präsentiert werden würde, aber keine Feiertage, etc.
     

  9. Haftung
    9.1 Die Haftung von CC und die ihrer Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen für nur leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

    9.2 ​CC haftet nur für den Ersatz von Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Wird die Verursachung eines Anspruchs gegen CC auf krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückgeführt, obliegt dem Kunden der Beweis für das Vorliegen dieser Verschuldensart. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet CC in keinem Fall.

    9.3 ​Die Haftung von CC (einschließlich seiner Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitarbeiter oder anderer für CC tätigen Personen) für allfällige Verluste, Kosten, Auslagen oder Schäden ist insgesamt mit dem Wert des Vertragsentgelt zwischen CC und dem Kunden für ein Jahr beschränkt, maximal jedoch mit jener Summe, die durch die Versicherung von CC gedeckt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt für sämtliche Ansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer, ungeachtet ob aus Vertrag, Delikt, wegen Verletzung gesetzlicher oder vorvertraglicher Pflichten oder anderweitig. Sie gilt jedoch nicht bei vorsätzlicher Schadensverursachung oder bei der Haftung für Personenschäden.
     

  10. Schadloshaltung
    10.1 Der Kunde stellt CC für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden oder seiner MitarbeiterInnen im Zusammenhang mit der Nutzung der Referral Tools oder der Services von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, alle Kosten zu ersetzen, die dem CC durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
     

  11. Geheimhaltung
    11.1 Die Parteien haben vertrauliche Informationen geheim zu halten und vor der ungerechtfertigten Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen.

    ​11.2 Vertrauliche Informationen sind die als vertraulich bezeichneten Unterlagen, sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen über den Leistungsgegenstand und die vereinbarten Preise, sowie insbesondere auch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
     

  12. Kennzeichnung, Referenz
    12.1 CC ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf CC und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

    ​12.2 CC ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
     

  13. Sonstiges
    13.1. CC geht nicht davon aus, dass die Verträge mit den Kunden einer Rechtsgeschäftsgebühr unterliegen. Falls entgegen dieser Annahme eine Rechtsgeschäftsgebühr ausgelöst wird, ist der Kunde zur Tragung der Kosten der Vergebührung verpflichtet.

    ​13.2 CC kann sämtliche Erklärungen, an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene Adresse mit der Wirkung zustellen, dass sie als dem Auftraggeber zugegangen gelten.

    13.3 ​Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

    13.4 ​Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder diese AGB unvollständig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

    13.5 ​Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen CC und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    13.6 ​Für etwaige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem CC, einschließlich etwaiger Fragen über das gültige Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses und einschließlich etwaiger Streitigkeiten ist das für Gröbming in Handelssachen zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
     

Stand: 22.01.2024

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